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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Semicolon GmbH

 

Grundsatz einer kooperativen Zusammenarbeit

Semicolon GmbH wird die Interessen des Auftraggebers/Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber/Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Semicolon GmbH alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

1. Geltungsbereich

  1. Die AGB gelten im Einzelnen unabhängig voneinander und auch für künftige Fälle gleicher Art. Sie gelten ferner zugunsten der bei und für die Semicolon GmbH tätigen Personen.
  2. Die Herstellung des Films/Projekts erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber /Kunden zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.
  3. Stehen diese AGB mit Bedingungen des Auftraggebers/Kunden oder sonstiger Dritter, die mit der Semicolon GmbH in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.

2. Angebote, Verbindlichkeit von Erklärungen, Unwirksamkeit

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber/Kunden gültig. Angebote sind 14 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
  2. Erklärungen (z.B. Angebote und Annahme von Vertragsangeboten, einschließlich etwaiger Ergänzungen, Änderungen und Terminzusagen sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftformvereinbarung kann nur schriftlich erfolgen.
  3. Sollte eine Bestimmung des zwischen der Semicolon GmbH und dem Auftraggeber/Kunden geschlossenen Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige und/ oder unwirksame Bestimmungen sind in gültige Regelungen umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Sinn des Gesamtvertrages entsprechen.

3. Legitimation und Pflichten des Auftraggebers/Kunden

  1. Der Auftraggeber/Kunde übernimmt für den von ihm erteilten Auftrag die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt der Semicolon GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber /Kunde bringt durch die Auftragserteilung zum Ausdruck, dass er zu allen der Semicolon GmbH erteilten Aufträgen und Bestellungen sowie allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen befugt ist, und dass behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen.
  2. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films/Projekts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber/Kunde, soweit seine Weisungen insoweit befolgt worden sind.
  3. Der Auftraggeber/Kunde hat selbst für einen vollen Versicherungsschutz der der Semicolon GmbH übergegeben und zu bearbeitenden und/oder zu verwahrenden Materialien zu sorgen. Für den Fall der Ersetzung von Ausgangsmaterialien hat der Auftraggeber Sicherheits-Zweitmaterial oder dergl. zur Verfügung zu halten.

4. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang der Semicolon GmbH ergibt sich aus dem vom Auftraggeber/Kunden angenommenen Angebot, dem zugrunde liegenden Drehbuch oder einer anderen schriftlichen Leistungsbeschreibung.
  2. Die Semicolon GmbH ist berechtigt, Mehrkostenforderungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftragsgebers/Kunden abzurechnen, wenn dies mit dem Auftraggeber/Kunden vereinbart worden war oder die Mehrleistungen unvorhersehbar, aber im Rahmen der Erfüllung des Auftrages notwendig waren, und eine Absprache nicht getroffen werden konnte. Sollten für Mehrleistungen keine Preise vereinbart sein, so sind die für den Auftrag getroffenen Preisabsprachen sinngemäß zugrunde zu legen. Will die Semicolon GmbH vom genehmigten Drehbuch abweichen, und werden dadurch Mehrkosten verursacht, bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
  3. Die Semicolon GmbH trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films/Projekts als Ganzes und seiner Teile.
  4. Hat der Auftraggeber/Kunde nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der Herstellung Änderungswünsche, ist die Semicolon GmbH verpflichtet, die Änderungen – notfalls kostenpflichtig – vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit die Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass die Semicolon GmbH die Verantwortung nicht übernehmen kann. Im letzteren Fall ist die Semicolon GmbH berechtigt, die Änderung abzulehnen. Dem Auftraggeber/Kunde steht dann ein gesondertes Kündigungsrecht zu. Die bis dahin angefallenen Vorkosten hat er zu erstatten. Änderungswünsche nach Beginn der Herstellung sind nur zu berücksichtigen, wenn eine Einigung über die zusätzlichen Kosten erfolgt, und der Semicolon GmbH ihnen zustimmt.

5. Herstellung

  1. Die Herstellung beginnt mit der schriftlich bestätigten letzten Besprechung vor der Produktion oder, sofern eine solche nicht erfolgt, mit der Annahme des schriftlichen Auftrags.
  2. Die Semicolon GmbH gibt dem Auftraggeber/Kunden bzw. einem Vertreter der verantwortlichen Agentur die Möglichkeit, bei allen entscheidenden Phasen der Film-/Projektherstellung anwesend zu sein. Der Auftraggeber/Kunde oder die verantwortliche Agentur soll vor Beginn der Herstellung einen verantwortlichen Mitarbeiter benennen, der allein befugt ist, anstehende Fragen zu entscheiden und Weisungen zu erteilen. Weisungen dieses Beauftragten während der Film-/Projektherstellung sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
  3. Die Semicolon GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung mit Subunternehmern zusammenzuarbeiten oder Subunternehmer für Teilleistungen einzusetzen. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber/Kunden und dem Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande, und die Verpflichtungen der Semicolon GmbH gegenüber dem Auftraggeber/Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen.
  4. Die Auswahl der Schauspieler, Modelle und Sprecher bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggeber/Kunden. Wünscht der Auftraggeber/Kunde die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder aus anderen Gründen Honorarforderungen über dem branchenüblichen Durchschnitt stellen, hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
  5. Musikrechte und Musiklizenzen: Die Auswahl gebührenpflichtiger Musik bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggeber/Kunden. Wünscht der Auftraggeber/Kunde die Nutzung gebührenpflichtiger Musik durch die GEMA oder durch andere Musikanbieter, werden die Kosten der Musiknutzung und Musiklizenzierung direkt durch die GEMA oder anderer Musikbetreiber an den Auftraggeber/Kunden berechnet und sind somit nicht in den Produktionskosten enthalten.

6. Abnahme

  1. Die Semicolon GmbH wird unmittelbar nach Fertigstellung des Films dem Auftraggeber/Kunden eine Musterkopie zustellen. Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er den Film in der hergestellten Fassung abnimmt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Äußerung des Auftraggebers, gilt der Film als abgenommen.
  2. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch in 14 Tagen nach Lieferung erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht werden. Die Semicolon GmbH ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
  3. Der Auftraggeber/Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Semicolon GmbH diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar.
  4. Sofern der Film nach dem genehmigten Drehbuch gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, und, soweit er vom Drehbuch abweicht, nur Abweichungen enthält, die auf Weisungen des Auftraggebers/Kunden beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss so genannter Geschmacksretouren).
  5. Im Übrigen gelten für eventuelle Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

7. Termine und Lieferfristen

  1. Die zwischen Auftraggeber /Kunden und der Semicolon GmbH vereinbarten Termine für Dienstleistungen sind für beide Seiten verbindlich.
  2. Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen der Semicolon GmbH und Auftraggeber/Kunden bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Die Semicolon GmbH unterrichtet den Auftraggeber/Kunden im Übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
  3. Erkennt die Semicolon GmbH, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat sie den Auftraggeber/Kunden unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
  4. Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers/Kunden oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber/Kunde zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber /Kunden zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Kunden um mehr als 6 Monate, so ist die Semicolon GmbH berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber/Kunde zu tragen.
  5. Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die die Semicolon GmbH trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
  6. Hält die Semicolon GmbH den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer die Semicolon GmbH die Musterkopie abzuliefern hat. Im Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Vorschriften.
  7. Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden (Samstage, Sonn- und Feiertage bleiben außer Ansatz) vorher absagen oder vereinbarte Dienstleistungen ohne vorherige Absage ganz oder teilweise nicht abnehmen, so kann die Semicolon GmbH die vereinbarte Vergütung verlangen. Die Semicolon GmbH muss sich aber dasjenige anrechnen lassen, was infolge der nicht erbrachten Leistung an Aufwendungen erspart wird, oder durch anderweitige Leistungen von der Semicolon GmbH erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen wird. Diese Regelung gilt nicht, wenn Dienstleistungen unter Wahrung einer vereinbarten Stornierungsfrist abgesagt werden.
  8. Sollte die Semicolon GmbH aus technischen oder personellen Gründen nicht in der Lage sein, einen vereinbarten Auftrag fristgerecht auszuführen, ist der Auftraggeber/Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

8. Rechteübertragungen

  1. Die Semicolon GmbH verpflichtet sich, die Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Demzufolge überträgt die Semicolon GmbH dem Auftraggeber/Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte an und aus dem Film zur Verwertung im vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich). Soweit sie der Semicolon GmbH selbst zustehen, von den Filmschaffenden nach den bestehenden Tarifverträgen übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind.
  2. Beabsichtigt der Auftraggeber/Kunde nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird die Semicolon GmbH, soweit dieses möglich ist, dem Auftraggeber/Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, einer angemessenen Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung oder Ausdehnung der Nutzungsrechte wird die Semicolon GmbH nur aus wichtigem Grund verweigern.
  3. Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber/Kunden umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, insbesondere das ausschließliche Recht den Film im Fernsehen auszustrahlen und in öffentlichen Filmtheatern vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Soweit die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder ähnlichen Organisationen zustehen, werden diese nicht übertragen.
  4. Will der Auftraggeber/Kunde über die vereinbarte Nutzung des Films hinaus Rechte am Film erwerben, muss hierüber mit der Semicolon GmbH eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
  5. Der Auftraggeber/Kunde hat das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu lassen, den Film in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierdurch darf das künstlerische Ansehen der Beteiligten nicht grob verletzt werden.
  6. Der Auftraggeber/Kunde ist bevollmächtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.
  7. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von der Semicolon GmbH genehmigten Änderungen durch die Semicolon GmbH selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
  8. Der Übergang der Nutzungsrechte erfolgt mit Ablieferung der Musterkopie an den Auftraggeber/Kunden und Bezahlung der Herstellungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber/Kunden der Einsatz der von der Semicolon GmbH erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Semicolon GmbH kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
  9. Das Eigentum an dem Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Films von der Semicolon GmbH selbst erstellten Materialen wie Drehbücher, Unterlagen, Filmrohmaterial verbleiben bei der Semicolon GmbH. Die Semicolon GmbH überträgt dem Auftraggeber/Kunden keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films entstandenen Materialien und Unterlagen, insbesondere auch nicht hinsichtlich der während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen.
  10. Die Semicolon GmbH steht dafür ein, dass es über die übertragenen Rechte noch nicht anderweitig verfügt hat und dass diese Rechte nicht gegen Urheberrechte oder sonstige Persönlichkeitsrechte eines Dritten verstoßen. Die Semicolon GmbH stellt auf eigene Kosten den Auftraggeber/Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber/Kunde wird die Semicolon GmbH unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Andernfalls erlischt der Freistellungsanspruch.
  11. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die Semicolon GmbH – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber/Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ist bei der Abnahme der Leistung, des Produktes oder des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug binnen 14 Tage nach Erhalt der Leistung, spätestens bei Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug zu erfolgen.
  2. Sofern keine andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, gilt folgende Zahlungsregelung:
    1. Drittel bei Auftragserteilung
    2. Drittel bei Produktionsstart
    3. Drittel bei Abnahme des Masters.
  3. Maßgebend sind die in dem bestätigten Angebot oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
  4. Soweit in der Preiskalkulation Vorkosten, wie Reisespesen, Kosten für Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden diese bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.
  5. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (ab 31 Kalendertage) oder erfordert er von Semicolon GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig jeweils zum Monatsende.
  6. Nimmt der Auftraggeber/Kunde nach Lieferung der Konzeptentwürfe, die Bestandteil jedes gestalterischen & filmischen Auftrags sind, keine weitere Herstellung, Produktion oder Nutzungsrechte in Anspruch bzw. entscheidet sich für einen anderen Anbieter, so ist die Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen. Die Anfertigung/Entwicklung von Konzepten, Produkten und Leistungen, welche Semicolon GmbH für den Auftraggeber/Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  7. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Auftraggeber/Kunden weitergegeben werden.
  8. Im Falle einer Stundung der Forderung sowie bei Zahlungsverzug ist die Semicolon GmbH grundsätzlich berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB vom Fälligkeitstag an zu berechnen. Ihr stehen alle rechtlichen Verzugsansprüche zu. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit berechtigt die Semicolon GmbH zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber/Kunden.
  9. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Gegen Zahlungsansprüche der Semicolon GmbH kann der Auftraggeber/Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Forderungen aufrechnen.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Semicolon GmbH.

11. Vorzeitige Fälligkeit

  1. Die Semicolon GmbH kann ihre Gesamtforderungen unter Aufhebung aller über die Gewährung von Preisnachlässen und sonstigen Zahlungskonditionen getroffenen Abmachungen vorzeitig fällig stellen bei: Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers/Kunden; insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer Verpflichtungen, Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln, Zahlungsunfähigkeit, Einleitung von Moratoriumsverhandlungen, Insolvenzverfahren sowie Verlust der Geschäfts- oder Verfügungsfähigkeit.
  2. In allen Fällen der vorzeitigen Fälligkeit der Forderung, insbesondere aus einem der in Ziffer 1 angeführten Gründe, ist die Semicolon GmbH berechtigt, alle Rechte auszuüben, die die Semicolon GmbH nach dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen.

12. Mängelrügen, Gewährleistung

  1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erbringung der Leistung zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Auftraggebers/Kunden, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, in sechs Monaten.
  2. Bei Bild/Tonübertragungen ist die Beurteilung der Ausschnitte/Farben/Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist die Semicolon GmbH, falls keine genauen Anweisungen des Auftraggebers/Kunden vorliegen, für die Bild/Tongestaltung bei der Ausführung des Auftrags nach eigenem Ermessen zuständig.
  3. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers/Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Semicolon GmbH, soweit dies sachlich möglich ist. Hierfür ist der Semicolon GmbH eine angemessene Frist einzuräumen. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Semicolon GmbH hat der Auftraggeber/Kunde das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
  4. Die Semicolon GmbH übernimmt keine Gewährleistung für den Verlust oder für die Beschädigung von Produktionsdaten, die auf den Speichermedien der Semicolon GmbH (z.B. Festplatten o.ä.) gespeichert werden. Dies gilt auch für Ausfälle durch von Dritten eingeschleppte Viren oder vergleichbare Störungen der Datenverarbeitungssysteme.
  5. Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung des Films/Werks oder Mitteilung/Übermittlung/Ausführung einer Dienstleistung schriftlich bei der Semicolon GmbH geltend zu machen. Danach gilt der Film/das Werk/die Leistung als mangelfrei angenommen.

13. Haftung (vertragliche und außervertragliche)

  1. Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers/Kunden in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung der Semicolon GmbH für Betriebsstörungen ausgeschlossen.
  2. Die Haftung der Semicolon GmbH für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
  3. Die Semicolon GmbH trägt das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder der Beschädigung des Films/Werks bis zur Abnahme. Die Semicolon GmbH versichert das Negativ bzw. die Aufzeichnung während der Produktion in Höhe der Gesamtproduktionskosten, so dass die unverzügliche Neuherstellung des Werks finanziell gewährleistet ist, falls das Material verloren geht. Die Semicolon GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verlust und/oder Beschädigung des von der Semicolon GmbH zur Bearbeitung übergebenen Materials beschränkt sich die Haftung auf die Ersatzlieferung von Rohfilm bzw. Rohmaterial in der Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet die Semicolon GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber/Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Semicolon GmbH.
  4. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310, Abs. 1 BGB haftet die Semicolon GmbH auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen, ausgenommen sind leitende Angestellte.
  5. In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie in vergleichbaren Fällen haftet die Semicolon GmbH nicht.
  6. Jede Haftung der Semicolon GmbH ist auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt.
  7. Der Auftraggeber/Kunde versichert der Semicolon GmbH, die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Slogans/ Logos/Bilder/Bildmaterial/Videos/Texte/etc.) weltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können.

14. Kopien und Aufbewahrung

  1. Die Semicolon GmbH darf sich Kopien des produzierten Films/Werks für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite) herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers/Kunden im Einsatz ist.
  2. Die Semicolon GmbH ist ebenfalls dazu berechtigt, Kopien von den erstellten elektronischen Medien/des Werks zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden als auch den Auftraggeber/Kunden, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen.

15. Gewährleistung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die bei der Semicolon GmbH in Auftrag gegebenen Vervielfältigungen in keiner Weise gegen Schutzrechte Dritter (Urheber-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie Warenzeichenrechte u.ä.) und andere gesetzliche Gebote und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegenüber der Semicolon GmbH erhoben oder Gerichtsverfahren gegen die Semicolon GmbH eingeleitet werden, stellt der Auftraggeber/Kunde die Semicolon GmbH von diesen Ansprüchen bzw. den damit verbundenen Kosten frei.
  2. Sofern sich der Auftraggeber/Kunde verpflichtet hat, der Semicolon GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Textmaterialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber/Kunde diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber/Kunde überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber/Kunde stellt sicher, dass die Semicolon GmbH die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

16. Erwähnungsanspruch

  1. Die Semicolon GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Semicolon GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

17. Kundenrücktritt

  1. Stornierungen durch den Auftraggeber/Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Semicolon GmbH möglich. Ist die Semicolon GmbH mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen; darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten.

18. Verschwiegenheit

  1. Die Semicolon GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr bekanntwerdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit, sonstige Geschäftsgeheimnisse und Inhalte des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Auftraggebers/Kunden vertraulich zu behandeln und insbesondere dies betreffende, ihm überlassene Unterlagen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Regelung gilt ebenso für den Auftraggeber/Kunden gegenüber der Semicolon GmbH.

19. Datenschutz

  1. Die Semicolon GmbH ist berechtigt, die Auftraggeber- und Auftragsdaten in ihrer EDVAnlage zu speichern und zu verarbeiten.
  2. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung.

20. Gerichtsstand, Rechtsanwendung

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselprozesse, ist der Sitz der Semicolon GmbH in Finning. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.

 

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